Wie begründet die Kirche die Bilderverehrung,
obwohl es doch in der Hl. Schrift heißt: Du sollst dir kein
Bild machen?
Das alttestamentliche Verbot in Ex 20, 4 betrifft
Bilder von Gott und solche von irgend etwas am Himmel, auf der Erde
oder im Wasser. Der nächste Satz zeigt die Zielrichtung: "Du
sollst dich nicht vor anderen Göttern niederwerfen und dich
nicht verpflichten, ihnen zu dienen." Das Volk Israel sollte
davon abgehalten werden, sich verfälschende, magische Vorstellungen
von seinem Gott zu machen. Das Verbot anderer Bilder folgt dagegen
aus dem Verbot, fremde Götter zu verehren, die bei den Nachbarvölkern
Israels z.B. als Menschen oder Tiere dargestellt wurden. An anderer
Stelle wird noch deutlicher ausgesprochen, daß es sich beim
Verbot, Menschen darzustellen, um einen Fall des Verbots von Götzenbildern
handelt (vgl. Dtn 4, 16).
"Wer mich gesehen hat, hat den Vater gesehen",
heißt es in Joh 14, 9. Ähnlich wird im Kolosserbrief
Christus "Bild des Unsichtbaren" genannt (Kol 1, 15).
Jesus Christus, das fleischgewordene Wort, offenbart uns Gott und
zwar in einer ganz bestimmten geschichtlichen Situation und in einem
konkreten Umfeld. Diese geschichtliche "Erdung" genügte
vollkommen, die Gefahr von Götzenbildern auszuschließen.
Infolgedessen wurde die Einstellung zu Bildern unbefangener. Bereits
in einer römischen Katakombe findet sich eine Darstellung von
Jesus als dem guten Hirten. Eine Reihe von Kirchenvätern erwähnt
Bilder von Christus, der Gottesmutter und den Heiligen; ein Problem
sahen sie darin nicht.
Um so größer war der Schock, als ein kaiserliches
Gesetz im 8. Jahrhundert zu einem Bildersturm führte. Nun war
eine theologische Klärung geboten. Abschließend erkannte
das II. Konzil von Nizäa (787) die bildliche Darstellung Christi,
der Gottesmutter und der Heiligen als rechtmäßigen Teil
der kirchlichen Überlieferung an: "Je häufiger sie
nämlich durch eine bildliche Darstellung angeschaut werden,
desto häufiger werden diejenigen, die sie betrachten, emporgerichtet
zur Erinnerung an die Urbilder (...)." Es wird klargestellt,
daß es um Verehrung der Bilder, nicht um Anbetung geht, die
Gott allein zukommt. Bereits der hl. Basilius hatte gelehrt: Die
Verehrung des Bildes geht auf das Urbild; wer das Bild verehrt,
verehrt in ihm die Person des Abgebildeten.
Zur Zeit der Reformation wurde die Bilderfrage erneut
aufgerollt. In Reaktion darauf bestätigte das Konzil von Trient
die alte Lehre: Die Bilder Christi, der Gottesmutter und anderer
Heiliger soll man in den Kirchen behalten und verehren: "Nicht
weil man glaubte, in ihnen sei irgendeine Gottheit oder Kraft, derentwegen
sie zu verehren seien, oder weil man von ihnen irgendetwas erbitten
könnte (...); sondern weil die Ehre, die ihnen erwiesen wird,
sich auf die Urbilder bezieht, die jene darstellen." Gleichzeitig
ordnete das Konzil jedoch die Beseitigung einer Reihe von Mißbräuchen
an.
Die Bilderverehrung beruht demnach auf einer uralten
kirchlichen Überlieferung. Daß die Kirche zu solchen
Traditionen berechtigt ist, auch wenn sie nicht ausdrücklich
in der Hl. Schrift wurzeln, war bereits für die Kirchenväter
eine Folge des Glaubens an den Beistand des Hl. Geistes. Zu betonen
ist, daß die kirchliche Überlieferung die Bilderverehrung
erlaubt und für nützlich erklärt; notwendig ist sie
nicht, denn wir können Gott auch anbeten, ohne durch Bilder
an die Heilsgeschichte erinnert oder erst zum Gebet angeregt worden
zu sein. Aber nach wie vor kann z.B. ein Bild des Gekreuzigten das
Herz vieler Menschen tiefer anrühren, als es ein gesprochenes
oder geschriebenes Wort vermag. Wenn dadurch das Gebet zu Gott möglich
oder inniger wird, haben die Bilder in unseren Kirchen ihren Zweck
erfüllt.
Gott, du gibst mir diesen neuen Tag,
deine Allmacht erhält mich im Dasein.
Du bist mir nahe,
und du wechst in mir das Verlangen, dich in allem zu suchen.
Ich danke dir für deine Liebe.
aus: Informationszentrum für geistliche Berufe
(Hg.), Zeige mir den Weg - Gebete für jeden Tag, S. 48.
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