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Wie begründet die Kirche die Bilderverehrung, obwohl es doch in der Hl. Schrift heißt: Du sollst dir kein Bild machen?

Das alttestamentliche Verbot in Ex 20, 4 betrifft Bilder von Gott und solche von irgend etwas am Himmel, auf der Erde oder im Wasser. Der nächste Satz zeigt die Zielrichtung: "Du sollst dich nicht vor anderen Göttern niederwerfen und dich nicht verpflichten, ihnen zu dienen." Das Volk Israel sollte davon abgehalten werden, sich verfälschende, magische Vorstellungen von seinem Gott zu machen. Das Verbot anderer Bilder folgt dagegen aus dem Verbot, fremde Götter zu verehren, die bei den Nachbarvölkern Israels z.B. als Menschen oder Tiere dargestellt wurden. An anderer Stelle wird noch deutlicher ausgesprochen, daß es sich beim Verbot, Menschen darzustellen, um einen Fall des Verbots von Götzenbildern handelt (vgl. Dtn 4, 16).

"Wer mich gesehen hat, hat den Vater gesehen", heißt es in Joh 14, 9. Ähnlich wird im Kolosserbrief Christus "Bild des Unsichtbaren" genannt (Kol 1, 15). Jesus Christus, das fleischgewordene Wort, offenbart uns Gott und zwar in einer ganz bestimmten geschichtlichen Situation und in einem konkreten Umfeld. Diese geschichtliche "Erdung" genügte vollkommen, die Gefahr von Götzenbildern auszuschließen. Infolgedessen wurde die Einstellung zu Bildern unbefangener. Bereits in einer römischen Katakombe findet sich eine Darstellung von Jesus als dem guten Hirten. Eine Reihe von Kirchenvätern erwähnt Bilder von Christus, der Gottesmutter und den Heiligen; ein Problem sahen sie darin nicht.

Um so größer war der Schock, als ein kaiserliches Gesetz im 8. Jahrhundert zu einem Bildersturm führte. Nun war eine theologische Klärung geboten. Abschließend erkannte das II. Konzil von Nizäa (787) die bildliche Darstellung Christi, der Gottesmutter und der Heiligen als rechtmäßigen Teil der kirchlichen Überlieferung an: "Je häufiger sie nämlich durch eine bildliche Darstellung angeschaut werden, desto häufiger werden diejenigen, die sie betrachten, emporgerichtet zur Erinnerung an die Urbilder (...)." Es wird klargestellt, daß es um Verehrung der Bilder, nicht um Anbetung geht, die Gott allein zukommt. Bereits der hl. Basilius hatte gelehrt: Die Verehrung des Bildes geht auf das Urbild; wer das Bild verehrt, verehrt in ihm die Person des Abgebildeten.

Zur Zeit der Reformation wurde die Bilderfrage erneut aufgerollt. In Reaktion darauf bestätigte das Konzil von Trient die alte Lehre: Die Bilder Christi, der Gottesmutter und anderer Heiliger soll man in den Kirchen behalten und verehren: "Nicht weil man glaubte, in ihnen sei irgendeine Gottheit oder Kraft, derentwegen sie zu verehren seien, oder weil man von ihnen irgendetwas erbitten könnte (...); sondern weil die Ehre, die ihnen erwiesen wird, sich auf die Urbilder bezieht, die jene darstellen." Gleichzeitig ordnete das Konzil jedoch die Beseitigung einer Reihe von Mißbräuchen an.

Die Bilderverehrung beruht demnach auf einer uralten kirchlichen Überlieferung. Daß die Kirche zu solchen Traditionen berechtigt ist, auch wenn sie nicht ausdrücklich in der Hl. Schrift wurzeln, war bereits für die Kirchenväter eine Folge des Glaubens an den Beistand des Hl. Geistes. Zu betonen ist, daß die kirchliche Überlieferung die Bilderverehrung erlaubt und für nützlich erklärt; notwendig ist sie nicht, denn wir können Gott auch anbeten, ohne durch Bilder an die Heilsgeschichte erinnert oder erst zum Gebet angeregt worden zu sein. Aber nach wie vor kann z.B. ein Bild des Gekreuzigten das Herz vieler Menschen tiefer anrühren, als es ein gesprochenes oder geschriebenes Wort vermag. Wenn dadurch das Gebet zu Gott möglich oder inniger wird, haben die Bilder in unseren Kirchen ihren Zweck erfüllt.

Gott, du gibst mir diesen neuen Tag,
deine Allmacht erhält mich im Dasein.
Du bist mir nahe,
und du wechst in mir das Verlangen, dich in allem zu suchen.
Ich danke dir für deine Liebe.

aus: Informationszentrum für geistliche Berufe (Hg.), Zeige mir den Weg - Gebete für jeden Tag, S. 48.

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