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Wie steht die Kirche zum Problem der Organspende?

Der Fortschritt der Medizin hat es möglich gemacht, Organe zur Lebensrettung, zur Lebensverlängerung oder zur Verbesserung der Lebensqualität Schwerkranker zu verpflanzen. Viele Erkrankungen, die früher als schicksalhaft hingenommen werden mußten, können auf diese Weise geheilt oder gelindert werden. Zugleich stellen sich neue ethische Fragen: Wie soll die menschliche Verantwortung im Zusammenhang mit Organverpflanzungen wahrgenommen werden? Wer trägt diese Verantwortung?

Grundsätzlich sind die Belange des Empfängers, des Spenders und der Dienst des Arztes zu berücksichtigen. Solche Überlegungen sind uns vor einem christlichen Hintergrund vertraut. Aber auch die weiteren Auswirkungen im sozialen, kulturellen und rechtlichen Bereich müssen einbezogen werden. Meldungen in den Medien berichten bereits von einem Organschwarzmarkt; wie Szenen aus einem Horrorfilm muten Berichte an, daß Kinder aus den Elendsquartieren lateinamerikanischer Großstädte entführt werden, um ihnen zwangsweise Organe zu entnehmen, die dann von skrupellosen Geschäftemachern verkauft werden. An diesen drastischen Beispielen kann man sich bewußt machen, warum Organhandel auf einen eng begrenzten, streng kontrollierten Bereich beschränkt bleiben muß.

Aus christlicher Sicht gibt es keinen grundsätzlichen Einwand gegen eine freiwillige Organspende. Andererseits ist kein Mensch zu einer Gewebe- oder Organspende verpflichtet und darf deshalb auch nicht dazu gedrängt oder gar gezwungen werden. Die Entscheidung über eine Organspende kann nur der Einzelne persönlich treffen. Ähnlich sind die Grundlinien für eine Organentnahme von Toten. Der Lebende kann sein Selbstbestimmungsrecht über den Tod hinaus ausüben, z.B. durch eine Organspendeerklärung. Die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen können in die Organentnahme einwilligen.

In der Regel wird ein Kranker eine Transplantation um so dringender wünschen, je größer seine gesundheitliche Beeinträchtigung ist. Die Probleme auf Seiten des Empfängers liegen deshalb im Bereich der ärztlichen Aufklärung über Risiken und in der notwendigen (geistlichen) Begleitung während der Wartezeit und in den begreiflichen menschlichen Ängsten.
Die behandelnden Ärzte und ihre Mitarbeiter tragen eine Verantwortung, die über die Durchführung der Transplantation weit hinausgeht. Sie müssen sich bewußt sein, daß die Hoffnung und das Vertrauen der Kranken auf sie gerichtet ist; es bedarf deshalb besonders gewissenhafter Prüfung der Erfolgsaussichten. Die Entscheidung muß beim Kranken und seinen Angehörigen bleiben; erwartet wird von Seiten der medizinischen Betreuer eine Hilfe, zu dieser Entscheidung zu finden.

Zur Vorbereitung einer Diskussion des Themas "Organspende" in dem Bibelkreis, der die Frage gestellt hat, möchte ich auf eine gemeinsame Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland ("Organtransplantationen", Gemeinsame Texte 1) aus dem Jahr 1990 aufmerksam machen. Sie zeigt in erfreulicher Kürze und Verständlichkeit die verschiedenen Probleme und ihre Lösungen aus christlicher Sicht auf. Bezugsquellen des Heftes sind die bischöflichen Ordinariate oder das Sekretariat der Deutschen
Bischofskonferenz, Kaiserstr. 163, in Bonn.

Keiner lebt nur für sich allein,
keiner stirbt nur für sich allein.
Wir sind alle verantwortlich füreinander.
Wir sind alle verbunden mit Gott
durch seinen Ruf an uns.
In der Hingabe an ihn
und im Dienst für alle Menschen
bringen wir die gute Nachricht von der Erlösung.

Lied von den Philippinen, in: W. Schaube, Taschen Gebete, Paderborn 1993, S. 20.

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