Wie steht die Kirche zum Problem der Organspende?
Der Fortschritt der Medizin hat es möglich gemacht,
Organe zur Lebensrettung, zur Lebensverlängerung oder zur Verbesserung
der Lebensqualität Schwerkranker zu verpflanzen. Viele Erkrankungen,
die früher als schicksalhaft hingenommen werden mußten,
können auf diese Weise geheilt oder gelindert werden. Zugleich
stellen sich neue ethische Fragen: Wie soll die menschliche Verantwortung
im Zusammenhang mit Organverpflanzungen wahrgenommen werden? Wer
trägt diese Verantwortung?
Grundsätzlich sind die Belange des Empfängers,
des Spenders und der Dienst des Arztes zu berücksichtigen.
Solche Überlegungen sind uns vor einem christlichen Hintergrund
vertraut. Aber auch die weiteren Auswirkungen im sozialen, kulturellen
und rechtlichen Bereich müssen einbezogen werden. Meldungen
in den Medien berichten bereits von einem Organschwarzmarkt; wie
Szenen aus einem Horrorfilm muten Berichte an, daß Kinder
aus den Elendsquartieren lateinamerikanischer Großstädte
entführt werden, um ihnen zwangsweise Organe zu entnehmen,
die dann von skrupellosen Geschäftemachern verkauft werden.
An diesen drastischen Beispielen kann man sich bewußt machen,
warum Organhandel auf einen eng begrenzten, streng kontrollierten
Bereich beschränkt bleiben muß.
Aus christlicher Sicht gibt es keinen grundsätzlichen
Einwand gegen eine freiwillige Organspende. Andererseits ist kein
Mensch zu einer Gewebe- oder Organspende verpflichtet und darf deshalb
auch nicht dazu gedrängt oder gar gezwungen werden. Die Entscheidung
über eine Organspende kann nur der Einzelne persönlich
treffen. Ähnlich sind die Grundlinien für eine Organentnahme
von Toten. Der Lebende kann sein Selbstbestimmungsrecht über
den Tod hinaus ausüben, z.B. durch eine Organspendeerklärung.
Die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen können
in die Organentnahme einwilligen.
In der Regel wird ein Kranker eine Transplantation
um so dringender wünschen, je größer seine gesundheitliche
Beeinträchtigung ist. Die Probleme auf Seiten des Empfängers
liegen deshalb im Bereich der ärztlichen Aufklärung über
Risiken und in der notwendigen (geistlichen) Begleitung während
der Wartezeit und in den begreiflichen menschlichen Ängsten.
Die behandelnden Ärzte und ihre Mitarbeiter tragen eine Verantwortung,
die über die Durchführung der Transplantation weit hinausgeht.
Sie müssen sich bewußt sein, daß die Hoffnung und
das Vertrauen der Kranken auf sie gerichtet ist; es bedarf deshalb
besonders gewissenhafter Prüfung der Erfolgsaussichten. Die
Entscheidung muß beim Kranken und seinen Angehörigen
bleiben; erwartet wird von Seiten der medizinischen Betreuer eine
Hilfe, zu dieser Entscheidung zu finden.
Zur Vorbereitung einer Diskussion des Themas "Organspende"
in dem Bibelkreis, der die Frage gestellt hat, möchte ich auf
eine gemeinsame Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und
des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland ("Organtransplantationen",
Gemeinsame Texte 1) aus dem Jahr 1990 aufmerksam machen. Sie zeigt
in erfreulicher Kürze und Verständlichkeit die verschiedenen
Probleme und ihre Lösungen aus christlicher Sicht auf. Bezugsquellen
des Heftes sind die bischöflichen Ordinariate oder das Sekretariat
der Deutschen
Bischofskonferenz, Kaiserstr. 163, in Bonn.
Keiner lebt nur für sich allein,
keiner stirbt nur für sich allein.
Wir sind alle verantwortlich füreinander.
Wir sind alle verbunden mit Gott
durch seinen Ruf an uns.
In der Hingabe an ihn
und im Dienst für alle Menschen
bringen wir die gute Nachricht von der Erlösung.
Lied von den Philippinen, in: W. Schaube, Taschen
Gebete, Paderborn 1993, S. 20.
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