Links
Kontakt
Impressum
zur Startseite Bildmeditation
 
 
Sie befinden sich hier:

Warum steht im Glaubensbekenntnis nach "gestorben und begraben" noch "hinabgestiegen in das Reich des Todes"? Ist das nicht dasselbe?

Kardinal Ratzinger stellte einmal fest, daß vielleicht kein Glaubenssatz unserem heutigen Bewußtsein so fern steht wie der über den Abstieg Jesu in das Totenreich. Er sieht eine Tendenz, die Aussage einfach zu übergehen, um schließlich ohne offensichtliche Verluste etwas loszuwerden, was unserem Denken fremd geworden ist. Ein aufmerksamer Beobachter und Beter wie der Fragesteller findet trotzdem den Anfang des "roten Fadens".

Der Satz "Hinabgestiegen in das Reich des Todes" steht vor dem Hintergrund der alttestamentlichen Vorstellung von einem Totenreich, in dem die Verstorbenen eine Art Schattendasein in Gottferne und Gottverlassenheit führten (vgl. Ps 6,6; 88,11-13). Ihre eigentliche Not besteht darin, von Gott ausgeschlossen zu sein. Wenn nun von Jesus gesagt wird, er sei in das Reich des Todes hinabgestiegen, dann heißt das nicht nur, daß er unser menschliches Todesschicksal geteilt hat. Vielmehr ist er auch eingegangen in die ganze Verlassenheit, Einsamkeit und Sinnlosigkeit des Todes. Anders ausgedrückt: Er hat nicht nur die physisch-leibliche Seite des menschlichen Todesgeschicks erfahren müssen, sondern auch die Trennung von Gott als dem Ursprung allen Lebens. Da Jesus in ganz einzigartiger Weise mit Gott verbunden war und sein ganzes Leben davon geprägt war, ist es von besonderer, heilswirksamer Bedeutung, daß er im Tod die Erfahrung eines schweigenden Gottes mit allen Menschen teilte. Darin liegt die befreiende Botschaft, daß kein Mensch mehr allein sterben muß, sondern in seinem Tod Gemeinschaft mit dem Tod Jesu gewinnt; das menschliche Sterben verliert seine tragische Hoffnungslosigkeit, weil es in Christus bereits durch das Leben der Auferstehung überwunden ist.

Die kirchliche Tradition kennt noch einen etwas anderen Zugang. Sie hat den Satz vom Abstieg Jesu in das Reich des Todes mit einer biblischen Aussage verknüpft: "So ist er auch zu den Geistern gegangen, die im Gefängnis waren, und hat ihnen gepredigt" (1 Petr 3,19; vgl. 4,6). Die Kirchenväter sprechen von einer Predigt Jesu in der Unterwelt, vom Aufbrechen der Pforten der Hölle, von einem triumphalen Siegeszug Christi durch das Totenreich usw. Hier steht bereits der siegreich handelnde Auferweckte im Blick. Diese Verkündigung des Evangeliums im Reich des Todes weist den Charakter einer Bekehrungspredigt auf. Darin spricht sich beinahe unüberbietbar die universale Tragweite des stellvertretenden Sühnetodes Jesu aus. Was in Jesu Tod von Gott her geschehen ist, das kommt allen Menschen zugute! In Jesu Tod sind auch längst verstorbene Generationen erlöst, nicht nur alttestamentliche Gerechte wie Abraham oder die Propheten, sondern alle Menschen, die je aufrichtigen Herzens Gott gesucht haben. Das gilt auch und gerade dann, wenn sie vor Jesus Christus gestorben sind und deshalb weder mit ihm, noch mit der kirchlichen Verkündigung von ihm in Berührung gekommen sind. Sein Heilstod gilt allen Leiden und Opfern der Geschichte. Durch ihn wird gerade den Kleinen und Ohnmächtigen, den längst Vergessenen, den vielen Namenlosen Erlösung zuteil. Damit weist das Geheimnis des Karsamstag bereits voraus auf den österlichen Sieg des Lebens über den Tod.

Die orthodoxe Sonntagsliturgie faßt das in bedenkenswerter spiritueller Tiefe so zusammen: "In das Totenreich bist du hinabgestiegen, mein Erlöser. Du hast seine Türen zertrümmert und als Herr über Leben und Tod hast du die Verstorbenen auferweckt. Den Stachel des Todes hast du vernichtet und Adam vom Fluch befreit. O menschenfreundlicher Herr, rette uns!"

Jetzt ist alles mit Licht erfüllt, Himmel, Erde und Unterwelt. So möge denn die ganze Schöpfung Christi Auferweckung feiern, in der sie Kraft erlangt.
Des Todes Tötung, der Unterwelt Vernichtung, den Beginn eines neuen, des ewigen Lebens begehen wir festlich.

Johannes von Damaskus

Seite drucken
zurück  zur Übersicht  nächste
  nach oben zum Seitenanfang

 
© Dominikanerprovinz St. Albert - XV/V/MMIII